Die Konzeption

Was ist eine Konzeption?

In der Konzeption werden die Ziele des Projektes Wohngemeinschaft Lindenhof beschrieben. Sie dient dazu die Struktur der Wohngemeinschaft zu erklären und die Rollen aller Beteiligten zu definieren.

Des Weiteren wird in der Konzeption das Betreuungskonzept erläutert. Somit dient sie auch zur Qualitätssicherung.

Der Verein hat mit engagierten Menschen eine Konzeption erarbeitet um Bewohnern und Bewohnerinnen und deren Angehörigen Orientierung über das Leben in einer Demenz-WG zu geben. Die Konzeption ist dynamisch gedacht und soll sich geänderten Rahmenbedingungen und Bedürfnissen anpassen. Die grundsätzliche Haltung und die Qualitätsansprüche bleiben davon unangetastet.

1. Einleitung

Unsere Grundlage ist die Überzeugung vom Wert und der Würde menschlichen Lebens. Unser Anliegen ist, eine alternative Wohnform für Menschen mit Demenz zu schaffen. Zur Gründung und Förderung einer Wohngemeinschaft (WG) für Menschen mit Demenz in Lauffen am Neckar hat sich aus engagierten Ehrenamtlichen und An-gehörigen der Verein „Lindenhof e.V.“ gegründet. Die Wohngemeinschaft soll Heimat werden für Menschen, die „Vertrautes“ verloren haben, wie zum Beispiel das Gefühl von Zeit, das Erkennen von nahestehenden Personen oder die Orientierung in ihrem Umfeld. In der Wohngemeinschaft können sie sich zurechtfinden, sich akzeptiert und geborgen fühlen. Hier dürfen Menschen mit Demenz ihren Lebensabend verbringen.

2. Ziele

Die individuelle Betreuung des Menschen mit Demenz ist unser vorrangiges Ziel. Die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der BewohnerInnen soll bewahrt bleiben.
Der Umgang mit demenziell erkrankten Menschen orientiert sich an deren Bedürfnissen, die durch das gewohnte Leben in einem Haushalt gegeben sind. Die Betreuung soll die individuellen Ressourcen und somit die alltäglichen Lebensabläufe fördern.
Mit der Wohngemeinschaft wird das Netz der ambulanten Versorgung von Menschen mit Demenz ergänzt und eine alternative Wohn- und Lebensform geschaffen. Es wird eine Lebensform gewählt, in der acht BewohnerInnen je ein Mietverhältnis rechtlich eigenständig begründen. Dieses beinhaltet neben ihrem Zimmer als privatem Wohn-bereich eine gemeinsame Küche, Esszimmer, einem Wohnzimmer als zentralen Ort, Toilette und Sanitäranlagen und die gemeinschaftliche Nutzung von Hof und Garten.
Das Leben in der Wohngemeinschaft soll bis zum Tod möglich sein, sofern das indivi-duelle Krankheitsbild und die persönlichen Verhaltensweisen des dementen Menschen dem Gemeinwohl und dem verträglichen Zusammenleben nicht entgegenstehen.

3. strukturelle Ebenen

Das Konzept der WG „Im Lindenhof“ in Lauffen a.N. basiert auf vier Säulen:
– MieterInnen
– Vermieter
– Betreuungsdienst
– Pflegedienst

3.1 MieterInnen (BewohnerInnen, ihre Angehörigen oder gesetzlichen Vertreter)

Um das Zusammenleben in einem gemeinsamen Haushalt zu regeln und ihre Interessen wahrzunehmen, ist es sinnvoll, dass sich die MieterInnen (BewohnerInnen, ihr Angehörigen oder gesetzlichen Vertreter) zu einem Gremium der Selbstbestimmung zu-sammenschließen. Es wird empfohlen, mit diesem Gremium alle Angelegenheiten, die die Wohngemeinschaft betreffen, zu regeln und dies schriftlich in Form einer Vereinbarung festzulegen.

3.2 Der Vermieter

Die Bayer Grundstücksverwaltungsgesellschaft bürgerlichen Rechts (Vermieter) schließt mit einzelnen MieterInnen oder deren gesetzlicher Vertretung einen Einzel-mietvertrag in der WG „Im Lindenhof“, Lindenstraße Nr. 6, in Lauffen a.N. Damit wird das Wohnen in der Wohngemeinschaft begründet.
– Vertraglich vermietet wird das jeweilige Zimmer inklusive der anteiligen Ge-meinschaftswohnfläche.
– Das Hausrecht liegt bei den MieterInnen.
– Es gilt das Mietrecht und die im Mietvertrag vereinbarten Regelungen.

3.3 Betreuungsdienst

Um die BewohnerInnen in ihrer Alltagsbewältigung zu unterstützen, können regional ansässige Leistungserbringer die Betreuung übernehmen. Der Betreuungsdienst wird von den BewohnerInnen, ihren Angehörigen oder gesetzlichen Vertretern frei gewählt.
Der Betreuungsdienst übernimmt die Alltagsbegleitung und hauswirtschaftliche Tätigkeiten und schließt mit jedem Bewohner, bzw. gesetzlichen Vertreter, einen Betreuungsvertrag ab. Er sichert eine dem Leistungserfordernis entsprechende Zahl an MitarbeiterInnen.

3.4 Pflegedienst

Ein ambulanter Pflegedienst sichert die Leistungen entsprechend der Pflegebedürfnisse im Sinne des SGB XI (Pflegesachleistung) und SGB V (Behandlungspflege) durch Pflegekräfte ab. Die BewohnerInnen, ihre Angehörigen oder gesetzlichen Vertreter, schließen hierzu einen entsprechenden Vertrag mit dem gewählten ambulanten Pflegedienst ab. Der ambulante Dienst wird von den BewohnerInnen, ihren Angehörigen oder gesetzlichen Vertretern frei gewählt.
Neben den Pflegesachleistungen werden zusammen mit der Alltagsbegleitung auch die hauswirtschaftlichen Verrichtungen und die gemeinsame Essenszubereitung er-bracht. Die Leistungen des Betreuungs- und Pflegedienstes können von einem ge-meinsamen Leistungserbringer bezogen werden.

3.5 Rolle des Vereins Lindenhof e.V.

Der Verein kann auf Wunsch die BewohnerInnen der WG und deren Angehörige auf vielfältige Weise unterstützen.
Beispiele:
– Ansprechpartner für Fragen rund um die WG.
– Moderator von Treffen, sofern gewünscht.
– Öffentlichkeitsarbeit
– Aufbau einer Gruppe von Ehrenamtlichen und deren Schulung.
– Der Verein ist Schnittstelle zur sozialräumlichen Netzwerkarbeit.
– In schwierigen Situationen und Konflikten kann er zur Beratung und Lösungsfindung hinzugezogen werden.
– Bemüht sich um Spenden zur therapeutischen Unterstützung und zur Durchführung von Veranstaltungen.

4. Betreuungskonzept

Zum Krankheitsbild der Demenz gehört, dass der erkrankte Mensch zunehmend in seiner Orientierung eingeschränkt ist. Hier hilft Kontinuität der Bezugspersonen, ein vertrautes Umfeld, wiederkehrende Rituale und ein sensibles Sich-Einlassen auf seine Welt. Der Mensch mit Demenz reagiert sehr sensibel. Daher benötigt er ihm zuge-wandte Angebote, die auch die Erinnerungen aus der Vergangenheit respektieren. Das Langzeitgedächtnis funktioniert auch in weit fortgeschrittenem Krankheitsstadium noch relativ gut. Menschen mit Demenz sind, gerade weil die kognitiven Bewertungs-möglichkeiten der Umwelt so eingeschränkt sind, sehr empfindsam im Erspüren von Gefühlen, die ihnen entgegengebracht werden oder die in der aktuellen Situation auf-kommen. Wenn Menschen mit Demenz über das logische Denken nicht mehr erreich-bar sind, bieten sich aber auch neue Wege auf der sinnlichen oder musischen Ebene an. Daher ist das oberste Ziel die Achtung und Würde des Menschen mit Demenz.

4.1 Engagement der Angehörigen, gesetzlichen Vertreter

Menschen die an Demenz erkranken verlieren im Fortschreiten der Erkrankung vermehrt Orientierung und damit auch Sicherheit und Vertrautes. Mit dem Vergessen nehmen Unsicherheiten und Ängste zu. Durch den Verlust im Alltag Dinge kognitiv bewerten zu können entstehen besondere Bedürfnisse. Diese machen Angehörige als Bezugspersonen, mit einer Vertrautheit die schon das ganze Leben begleitet, wichtig. Das ist die Basis der konzeptionellen Grundlage für das Engagement der Angehörigen. Sie bewahren und sichern Qualität und die Selbstbestimmung der BewohnerInnen, wenn diese durch die zunehmende Fortschreitung der Krankheit in ihren Fähigkeiten stark eingeschränkt sind und z.B. nicht mehr kommunizieren können.
Die Angehörigen kennen die persönlichen Bedürfnisse der BewohnerInnen und kön-nen durch ihre Präsenz bei der Kommunikation unterstützen und so die Zusammenarbeit von BewohnerInnen und BetreuerInnen erleichtern. Die Erfahrungen der Angehörigen mit dem individuellen Verlauf des Krankheitsbildes ergänzen die fachliche Expertise der Betreuer. Hierbei ist nicht nur das Krankheitsbild der Demenz zu beachten, sondern auch mögliche andere Krankheitsbilder.

Die Angehörigen, bzw. gesetzl. Vertreter sind durch regelmäßige Besuche und gemeinsame Aktivitäten wie z.B. Vorlesen, Kochen, Backen, Spaziergänge und kreative oder musikalische Betätigung, kontinuierlich in die Alltagsgestaltung der Wohngemein-schaft eingebunden. Dabei darf jeder Angehörige, bzw. gesetzliche Vertreter seinen Stärken entsprechend aktiv sein. Gewohnheiten aus dem früheren Alltag der Bewoh-nerInnen können so mit Menschen erlebt werden, welche schon immer bei diesen Aktivitäten beteiligt waren. Dies ist gerade dann essenziell, wenn der Verlust des Kurzzeitgedächtnisses weiter fortschreitet und die gewohnte Beständigkeit aus der Vergan-genheit von enormer Bedeutung wird.

Auch durch konstante praktische Aufgaben sind alle Angehörigen, bzw. gesetzliche Vertreter in die Alltagsbewältigung eingebunden. Hierbei kann es sich um Einkaufsdienste, Sacharbeiterthemen, Wohnraumgestaltung und jegliche Dinge handeln, wel-che in einem durchschnittlichen Alltag anfallen.
Zusätzlich können Angehörige, sofern sie es wünschen, dienstplanrelevant in der Alltagsbetreuung in der Wohngemeinschaft mitarbeiten. Hierbei ist das Ziel, die Bewoh-nerInnen in ihrer fortgeschrittenen Demenz zu begleiten, helfend zu unterstützen und sie soweit wie möglich ins alltägliche Geschehen mit einzubeziehen. Wertschätzung, Anerkennung und das Beisein eines Familienangehörigen dienen als Motivatoren sowohl in der aktivierenden Pflege als auch im selbstbestimmten Handeln, z.B. dem gemeinsamen Erstellen eines Speiseplans für die Woche nach den Vorlieben und Wünschen der BewohnerInnen.

4.2 Der Alltag ist Therapie

Die BewohnerInnen der Wohngemeinschaft leben in ihrer Häuslichkeit. Sie bewältigen ihren Lebensalltag auch in der hauswirtschaftlichen Versorgung entsprechend ihrer Fähigkeiten. Da krankheitsbedingte Kompetenzeinbußen die selbstständige Alltagsgestaltung einschränken, werden die BewohnerInnen in dieser Bewältigung durch Be-treuungskräfte unterstützt. Das „Wie“ ist dabei wichtiger als das „Was“. Das Wohlbefinden soll im Vordergrund stehen. Alle anfallenden Tätigkeiten erledigen BewohnerInnen, soweit sie es können und wünschen, selbst. Nicht die betroffene Person muss sich an das für sie oft unüberschaubare Umfeld anpassen, sondern die äußeren Lebensumstände passen sich durch die bewusste Gestaltung des räumlichen und sozialen Umfeldes an die Besonderheiten der Demenzerkrankung an.

In der zwischenmenschlichen Begegnung stecken therapeutische Kräfte, die sich zugleich prophylaktisch und rehabilitativ auf den Gesundheitszustand der BewohnerInnen auswirken und die Lebensqualität verbessern. Diese Begegnungen fordern und fördert das Leben in der Wohngemeinschaft mit Gleichgesinnten und täglichen Besuchern (Angehörigen, Freunde, Ehrenamtliche etc.). In der Gemeinschaft wird das Leben durch ein beschützendes aber auch anregendes Umfeld geprägt.
Im Vordergrund der Betreuung steht nicht das Erledigen von einzelnen Pflege- und Betreuungstätigkeiten, sondern die Schaffung einer fördernden, geborgenheitsstiftenden, kommunikativen Atmosphäre durch das Entgegenbringen von Sympathie, Gelas-senheit und Geduld. Es ist gut so viel Autonomie wie möglich zu gewährleisten und nur so viel Fürsorge wie nötig zu leisten.

Wichtige Betreuungsfaktoren können sein:
– Die Angebote sind nicht ergebnisorientiert.
– Stärkung des Selbstbewusstseins durch Schaffung von Situationen, die es gestatten, ohne Misserfolg aktiv zu sein.
– Das Ermöglichen von Situationen, die weder über- noch unterfordern.
– Sich auf die wechselnde Befindlichkeit der BewohnerInnen einzustellen.
– Betreuende unterstützen und geben emotionale Zuwendung.
– Der Umgang ist von Verständnis und Toleranz geprägt.
– Wertschätzende Umgangsformen, Sprache, Ruhe und Humor.

4.3 Tagesablauf und Alltagsgestaltung

Die BewohnerInnen hatten in ihrem früheren Zuhause einen individuellen Rhythmus in ihrem Alltag und sollen diesen auch in der Wohngemeinschaft beibehalten können. Die Alltagsbegleitung fördert und aktiviert die vorhandenen Fähigkeiten, gibt Sicherheit zur Gestaltung des Lebensalltages und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Auf Gewohnheiten und Rituale aus dem jeweiligen Lebenslauf soll in der Alltagsgestaltung geachtet werden. Riechen und schmecken sind Eindrücke, die positive Erinnerungen wecken können. Daher nimmt das gemeinsame Zubereiten und das gemeinsame Es-sen in der Tagesstruktur eine zentrale Rolle ein.

Zum Tagesablauf gehören auch:
– Kaffee-/Teetrinken.
– Hauswirtschaftliche Tätigkeiten, wie z.B. Wäsche zusammenlegen, Blumen gießen usw.
– Mittagsruhe und/oder Spaziergang
– Aktivitäten im Rahmen der Möglichkeiten des Einzelnen wie: spielen, basteln, erzählen, vorlesen, z.B. aus der Tageszeitung, gemeinsam Singen, Gartenarbeit, malen …
– Ausklang des Tages: Abendrituale.
Vertraute Alltagspraktiken oder verinnerlichte Handlungen, wie aufräumen, Essen vor-bereiten, werden auf ansprechende Weise angeboten. Durch diese auch gemeinschaftliche Aktivierung kann ein Wir-Bewusstsein entstehen, das sich positiv auf das Wohlbefinden auswirkt.

5. Organisationsregelung

Um die Lebens- und Haushaltsführung gemeinschaftlich gestalten zu können und die eigenen Interessen wahrzunehmen, ist es sinnvoll, dass die BewohnerInnen, ihre Angehörigen oder ihre gesetzlichen Vertreter sich zu einem Gremium der Selbstbestimmung zusammenschließen. Dazu werden regelmäßige Treffen und schriftliche Vereinbarungen empfohlen. Die BewohnerInnen, ihre Angehörigen oder gesetzlichen Vertreter, die auch das Hausrecht ausüben, entscheiden über die Auswahl neuer MitbewohnerInnen. Stufenweise Tagesaufenthalte der künftigen MitbewohnerInnen in der Wohngemeinschaft sind wünschenswert, zum gemeinsamen Kennenlernen und um die künftigen MitbewohnerInnen an das neue Lebensumfeld zu gewöhnen. Dabei sollen Unsicherheiten und Ängste, auch der Angehörigen, abgebaut werden. Weiterhin können von den Angehörigen-, oder dem gesetzlichen Vertreter und den Betreuungskräften Fähigkeiten und Neigungen der einzelnen BewohnerInnen beobachtet werden, was für ein gezieltes und förderndes Eingehen auf den einzelnen Menschen von großem Wert ist.

6. Räumlichkeiten

Die Wohnung der Wohngemeinschaft ist Teil eines Gebäudekomplexes in der Lindenstraße 6 in Lauffen a.N., in welchem auch ambulant betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderung der Ev. Stiftung Lichtenstern beherbergt sind. Des Weiteren gibt es fünf Mietwohnungen. Der weitläufige Garten rund um das Gebäude bietet Bewegungsfreiheit und die Möglichkeit zum gemeinsamen Aufenthalt im Freien.

Die Wohnung für die Wohngemeinschaft erfüllt folgende Kriterien:
– Die gesamte Wohnfläche beträgt insgesamt ca. 300 m², jedem MieterIn stehen im Durchschnitt ca. 37 m² zur Verfügung
– 8 Einzelzimmer (ca. 14 bis ca.19 m²)
– 1 Küche, 1 Speisekammer, 1 Hauswirtschaftsraum, 2 Kellerräume
– Gemeinschaftsräume mit insgesamt ca. 148 m²
– 3 behindertengerechte Badezimmer, 1 Gäste-WC
– 1 Terrasse (ca. 30 m²), Garten (ca. 500 m²)

Die Zugänge zur Wohnung, Terrasse und Garten sind barrierefrei. Die privaten Zimmer werden mit persönlichen Möbeln der BewohnerInnen ausgestattet. Ein großes Ess-/Wohnzimmer (mit offener Küche) als Lebensmittelpunkt und ein weiterer Gemeinschaftsraum ermöglichen je nach Wunsch und Möglichkeit eine aktive oder passive Teilnahme am Gemeinschaftsleben. Die Küche ist mit einer Einbauküche und separater Kochinsel ausgestattet. Die Ausstattung der Gemeinschaftsräume obliegt den MieterInnen.

7. Kosten in der Wohngemeinschaft

Für das Leben in der WG fallen verschiedene Entgelte an.

7.1 Miete

Das Entgelt für Unterkunft (Mietanteil und Nebenkosten) wird im Mietvertrag mit dem Vermieter vereinbart. Bei Mieterhöhungen gilt das Mietrecht.

7.2 Haushaltsgeld

Zu den Regelungen des Einkaufes im täglichen Bedarf wird empfohlen eine Haushaltskasse einzurichten in die monatlich ein gleicher Betrag von allen BewohnerInnen einbezahlt werden kann. Über die Höhe und eine Anpassung des Haushaltsgeldes kann im Gremium der Selbstbestimmung entschieden werden.

7.3 weitere Leistungen

Die Kosten der Alltagsbetreuung, die sich aus dem jeweils festzulegenden Personalbedarf ergeben, werden zwischen den BewohnerInnen, Angehörigen oder gesetzlichen Vertreter und dem Leistungserbringer vertraglich vereinbart.
Leistungen des ambulanten Pflegedienstes nach dem SGB XI (Pflegesachleistung) und SGB V (Behandlungspflege) werden, entsprechend dem Pflegevertrag bzw. der ärztlichen Verordnung direkt mit der Pflegekasse bzw. Krankenkasse abgerechnet.

8. Konfliktlösung

Ein Leben in Gemeinschaft birgt Konflikte. Es kann vorkommen das BewohnerInnen sich durch anhaltendes herausforderndes Verhalten anderer MitbewohnerInnen belästigt oder gestört fühlen. Das Zusammenleben in der Wohngemeinschaft kann dadurch stark beeinträchtigt werden. Es ist wichtig offen und sensibel nach einer geeigneten einvernehmlichen Lösung des Konfliktes unter Berücksichtigung aller Interessen zu suchen. Eine unabhängige Beratung kann hier hilfreich sein und wird empfohlen.

9. Qualitätsicherung

Zur Sicherstellung der Qualität in der Wohngemeinschaft kann der Verein Lindenhof e.V., je nach Wunsch, die BewohnerInnen, ihrer Angehörigen oder gesetzlichen Vertreter unterstützen und begleiten. Durch die unterschiedlichen Beteiligten in einer selbstverantworteten Wohngemeinschaft (BewohnerInnen, Angehörige, gesetzliche Vertreter, deren Familie und Freunde, sowie Ehrenamtliche) findet eine kontinuierliche Kontrolle im Sinne eines „unverstellten Blickes von außen“ statt – da sie in den Alltag der Wohngemeinschaft eingebunden sind.

Ein Pflegedienst in der Wohngemeinschaft wird aufgrund seines Versorgungsvertrages mit den Pflegekassen und den Vorgaben aus dem SGB XI (Pflegesachleistung) regelmäßig hinsichtlich seiner Dienstleistungen überprüft.

Bestandteile der Qualitätssicherung können sein:
– Eine kontinuierliche und bewohnerorientierte Pflege- und Betreuungsdokumentation.
– Enge Zusammenarbeit mit den verschiedenen behandelnden Ärzten.
– Bei Bedarf wird eine fachliche Begleitung und Beratung durch Fachärzte empfohlen.
– Regelmäßiger Austausch aller in der Wohngemeinschaft Tätigen und Mitwirkenden, sofern dies gewünscht ist.
– Interne Schulungen und Infoveranstaltungen für alle Beteiligten
– Möglichkeit der Supervision für alle MitarbeiterInnen.
– Regelmäßiger Austausch mit Vertretern anderer ambulant betreuter (anbietergestützter oder selbstverantworteter) Wohngemeinschaften, Demenz Dialog Tag der Alzheimer Gesellschaft Stuttgart, LABEWO Stuttgart, usw.

10. Abschlussbemerkung

Ehrenamtliches Engagement von Menschen mit unterschiedlicher Motivation spielt bei der Gründung der WG eine große Rolle. Dieses bürgerschaftliche Engagement ist erwünscht und soll einen festen Platz zur Unterstützung der WG „Im Lindenhof“ haben.


Lauffen a.N., Im Januar 2018